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Kon­zern­struk­tu­ren

Das steu­er­li­che Zusam­men­spiel der Gesell­schaf­ten perfektionieren

Kon­zern­struk­tu­ren ent­ste­hen durch Ver­bin­dun­gen meh­re­rer Gesell­schaf­ten unter gemein­schaft­li­cher Lei­tung. Diese Struk­tu­ren kom­men bei unse­ren gro­ßen inter­na­tio­na­len als auch bei unse­ren mit­tel­stän­di­schen Man­dan­ten vor. Die indi­vi­du­el­len Struk­tu­ren und die Aus­rich­tung der Gesell­schaf­ten sind jedoch natur­ge­mäß sehr unter­schied­lich. Der erste Schritt ist daher die Ana­lyse der Kon­zern­struk­tur und ein Abgleich mit den steu­er­li­chen Ziel­set­zun­gen. Gleich­zei­tig wer­ten wir die Ergeb­nisse der lau­fen­den Steu­er­be­ra­tung aus. Auf die­ser Basis ent­wi­ckeln wir ein steu­er­li­ches „Ziel­sze­na­rio“. Im Rah­men der Gestal­tungs­be­ra­tung stim­men wir die­ses Sze­na­rio mit unse­ren Man­dan­ten ab und for­mu­lie­ren Stra­te­gien und kon­krete Vor­ge­hens­wei­sen (z. B. im Bereich der Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­tion) zur Errei­chung der opti­ma­len Konzernstruktur.