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Steu­er­li­che Organschaften

Kom­plexe Kon­struk­tio­nen gewinn­brin­gend nutzen

Organ­schaf­ten sind rein steu­er­li­che Kon­strukte zur Besteue­rung ver­bun­de­ner Unter­neh­men. Sie bie­ten eine Viel­zahl von attrak­ti­ven Opti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten. Aller­dings ist die The­ma­tik hoch­kom­plex und an eini­gen Stel­len lau­ern Fall­stri­cke, die unbe­dingt ver­mie­den wer­den müssen.

Die Vor­aus­set­zun­gen und Rechts­fol­gen der ertrag­steu­er­li­chen und umsatz­steu­er­li­chen Organ­schaft sind teil­weise ver­gleich­bar, teil­weise hin­ge­gen völ­lig unter­schied­lich gere­gelt. So ist die The­ma­tik hoch kom­plex und bedarf lau­fen­der steu­er­li­cher Bera­tung. Bspw. hat sich in der Ver­gan­gen­heit gezeigt, dass die nicht kon­se­quente Anpas­sung von Ergeb­nis­ab­füh­rungs­ver­trä­gen zu erheb­li­chen Steu­er­nach­tei­len geführt hat.