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Als Steu­er­be­ra­ter und Steu­er­be­ra­te­rin­nen sind wir Ange­hö­rige eines Freien Berufs und Organ der Steu­er­rechts­pflege. Durch die gesetz­lich geschützte beruf­li­che Ver­schwie­gen­heit und die detail­lierte Kennt­nis der wirt­schaft­li­chen und per­sön­li­chen Ver­hält­nisse unse­rer Man­dan­ten tra­gen wir ein hohes Maß an Ver­ant­wor­tung und haben eine beson­dere Vertrauensstellung.

Wir beglei­ten unsere Man­dan­ten als unab­hän­gige und kom­pe­tente Rat­ge­ber bei allen steu­er­li­chen und wirt­schaft­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen mit dem Ziel, deren Inter­es­sen als Unter­neh­mer, Insti­tu­tio­nen oder Pri­vat­per­so­nen opti­mal zu ver­tre­ten sowie deren wirt­schaft­li­chen Erfolg zu för­dern und zu sichern.

Unser Leis­tungs­an­ge­bot umfasst ins­be­son­dere die Berech­nung und Gestal­tung im Rah­men der Rech­nungs­le­gung nach natio­na­len und inter­na­tio­na­len Vor­ga­ben, die Bera­tung bei Umstruk­tu­rie­run­gen, Unter­stüt­zung bei Mer­gers & Akqui­si­ti­ons-Pro­jek­ten, die all­ge­meine Steu­er­be­ra­tung mit Erstel­lung von Steu­er­bi­lan­zen und Steu­er­erklä­run­gen sowie der steu­er­li­che Rechtsschutz.

Wir üben unse­ren Beruf unab­hän­gig, eigen­ver­ant­wort­lich und gewis­sen­haft aus. Durch hohe Qua­li­fi­ka­tion ver­bun­den mit kon­se­quen­ter Fort­bil­dung, effi­zi­en­ter Kanz­lei­füh­rung und Qua­li­täts­ma­nage­ment schaf­fen wir die Grund­lage, um auch zukünf­ti­gen Anfor­de­run­gen fle­xi­bel begeg­nen zu können.

Die Tätig­keits­be­rei­che und die Zulas­sung in Deutsch­land sind umfas­send im Steu­er­be­ra­tungs­ge­setz und der dazu­ge­hö­ri­gen Durch­füh­rungs­ver­ord­nung gere­gelt. Viele Bera­tungs­tä­tig­kei­ten gehö­ren zu den Vor­be­halts­auf­ga­ben und dür­fen nur von zuge­las­se­nen Steu­er­be­ra­tern aus­ge­führt wer­den. Die berufstän­di­sche Ver­tre­tung der Steu­er­be­ra­ter in Deutsch­land sind die Steu­er­be­ra­ter­kam­mern, die sich unter dem Dach der Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer zusammenschließen.